Geld zurück nach Kündigung oder Abbruch einer Reise

Wer eine gebuchte Reise storniert oder die bereits angetretene Reise kündigt, bekommt nur dann sein Geld zurück, wenn höhere Gewalt oder schwerwiegende Mängel für den Abbruch verantwortlich sind.

Den vollen Reisepreis erhalten Sie zurück, wenn höhere Gewalt die Reise erheblich erschwert oder ganz verhindert. Das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auch dann der Fall, wenn das Reiseland unerwartet eine Visapflicht einführt. Gelingt es Ihnen dann nicht mehr rechtzeitig, das Visum zu bekommen, dürfen Sie den Reisevertrag kündigen und das gezahlte Geld zurückverlangen.

Eine bereits angetretene Reise können Sie dagegen nur dann abbrechen, wenn die Fortsetzung wegen erheblicher Mängel unzumutbar und die schnelle Beseitigung der Mängel nicht zu erwarten ist. Die Gerichte haben dazu einen Mängelkatalog aufgestellt, der für gängige Mängel einen Richtsatz für die prozentuale Reisepreisminderung nennt. Im Allgemeinen akzeptieren die Gerichte den Reiseabbruch, also die Kündigung des Reisevertrages, erst ab einer Gesamtminderungsquote von 20 Prozent.

Das Oberlandesgericht Frankfurt will aber nicht an dieser starren Grenze festhalten, sondern verlangt eine Gesamtwürdigung der Reiseumstände. Nach Meinung der Richter berechtigt auch eine Vielzahl kleinerer Mängel zur Kündigung, die in der Summe nicht die Quote von 20 Prozent erreichen. Voraussetzung ist aber nach wie vor, dass zumindest einige Mängel in absehbarer Zeit nicht zu beheben sind. Trotzdem ist dieses Urteil mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, da es in dem Fall, über den das Oberlandesgericht entscheiden musste, um eine Luxusbadereise ging. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Gerichte bei günstigen Pauschalreisen noch anders entscheiden.

 
 
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